Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Handwerksbetrieb z.M., Baumbergerstraße 54, 51371 Leverkusen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, sowie Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunde) im Sinne von § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote sind freibleibend.

(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet die Vergütung fristgemäß zu bezahlen.

(2) Ebenfalls muss der Kunde den Handwerksbetrieb z.M. über alle wichtigen Informationen zur Bauausführung vor Baubeginn unterrichten.

(3) Ferner ist der Kunde verpflichtet das Bauwerk ordnungsgemäß und mit schonenden Reinigern zu verwenden.

(4) Stellt der Kunde Mängel vor und nach der Abnahme fest, muss dieser dem Handwerksbetrieb z.M. schriftlich darüber unterrichten und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.

§ 4 Schadensersatz-, Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte, sowie Zahlungsverzug

(1) Alle Vorbereitungen des Kunden zur Ausführung der Arbeiten müssen vor Eintreffen unserer Mitarbeiter abgeschlossen sein.

(2) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Handwerksbetrieb z.M. nach seiner Wahl die Forderung abtreten oder rechtliche Beihilfe zur Beitreibung suchen.

(5) Die Verzugszinsen betragen

  1. Für Verbraucher: 5,00 % über Basiszinssatz
  2. Für alle anderen Kunden: 9,00 % über Basiszinssatz, sofern nicht höherer Schaden eingetreten ist, vgl. § 288 III BGB.

(6) Wir sind nicht verpflichtet, Zahlung per Scheck oder Wechsel anzunehmen. Nehmen wir solche an, erfolgt dies lediglich erfüllungshalber.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gem. § 276 I BGB.

(2) Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind nicht Gegenstand der AGB. Selbiges gilt auch für die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B).

(3) Die Gewährleistungsfristen für Bauwerke beträgt

  1. Neue Baumaterialien: 5 Jahre nach Fertigstellung, gem. § 634a I Nr. 2 BGB.
  2. Gebrauchte Baumaterialien: 1 Jahr nach Fertigstellung (Verbraucher); keine Gewährleistungsfrist (Unternehmer).

(4) Dem Kunden obliegt die Pflicht dem Handwerksbetrieb z.M. Gefahren für die Bauausführung (wie (Ab)Wasserrohre, Stromleitungen etc.) mitzuteilen. Kommt es durch das Unterlassen zu Schäden, kann hierfür keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Abnahme erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch stillschweigende Annahme des Werkes durch Bezahlung der Schlussrechnung.

(6) Verweigert der Kunde die Feststellung von Mängeln schuldhaft, kann der Handwerksbetrieb z.M. die Feststellung selbstständig fortführen. Die Feststellung erfolgt in jedem Fall schriftlich.

(7) Die Haftung für Bau- und Vermögensschäden wird auf 10.000,00€ beschränkt für jeden Kunden. Sind in einem Schuldverhältnis mehrere Personen involviert, so beschränkt sich die Haftung auf 25.000,00€.

(8) Bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit gilt eine unbeschränkte Haftung.

§ 6 Holzqualität

Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen sind Beschaffenheit und Erscheinungsbild können nicht verhindert werden.

§ 7 Gefahrentragung und Annahmeverzug

Geht das Bauwerk während bzw. nach Fertigstellung und vor Abnahme aufgrund von einem vom Generalunternehmer und Subunternehmer nicht zu vertretenen Umstands unter, so besteht der Vergütungsanspruch, ggf. anteilig, fort,  §645 I BGB (analog).

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Dem Verbraucher steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher muss im Falle eines wirksamen Widerrufs für die erbrachten Leistungen Wertersatz leisten, vgl. § 357a II BGB.

(2) Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, genügt eine E-Mail an info@boden-zm.de

(3) Musterwiderrufschreiben

Handwerksbetrieb z.M.

Saime-Genc-Ring 22

53121 Bonn

Hiermit widerrufe ich (*) den von mir (*) abgeschlossenen Werkvertrag vom (*).

Kundennummer (*)

______________________

Datum Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)

§ 9 Kündigung

Kündigt der Kunde vor Fertigstellung des Werkes, kann der Handwerksbetrieb z.M. die anteilige Vergütung von 5,00 % der restlichen Leistung verlangen.

§ 10 Abtretung

Ansprüche dürfen nur mit Zustimmung des Handwerksbetrieb z.M. abgetreten werden.

§ 11 Hinweis zur Datenvereinbarung

(1) Nimmt der Kunde Kontakt zu uns auf, erheben wir folgende Daten:

  1. Name, Vorname
  2. Privatadresse
  3. E-Mailadresse
  4. Adresse des Bauvorhabens
  5. Telefon- und Faxnummer

(2) Dem Kunden steht es zu die einmal erteilte Einwilligung zur Datenvereinbarung zu widerrufen, gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Dies hat zur Folge, dass das Bauvorhaben nicht mehr fortgeführt werden kann.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, übermittelt der Handwerksbetrieb z.M. zum Zwecke der Liquiditätssicherung die kundenbezogenen Daten an Gerichten, Inkassobüros oder Rechtsanwälten.

(4) Kommt der Schuldner in Zahlungsverzug kann der Handwerksbetrieb z.M. ein Inkassobüro oder Rechtsanwalt beauftragen zur Forderungseintreibung. Hierzu werden alle relevanten Kontaktdaten weitergegeben, s. 11 I.

§ 12 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten gilt Köln.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB nicht berührt, vgl. § 139 BGB.

Stand: August 2022